Die so genannte Patientenverfügung (früher auch „Patiententestament“ genannt) dient dazu, dass Sie im Voraus festlegen können, ob und wie Sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, z.B. wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen oder sich eine chronische Krankheit so verschlechtert, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind.
Seit dem 1. September 2009 ist in einem Gesetz geregelt, dass jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich ist. So ist sichergestellt, dass der Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot ist. Das gibt sowohl Ihnen als auch Ihren Angehörigen Sicherheit.
Voraussetzung ist, dass Sie als volljähriger Patient Ihre Wünsche und Ihren Willen schriftlich festhalten und mit Unterschrift bekräftigen, erst dann kann von einer Patientenverfügung gesprochen werden. Dabei ist es sinnvoll, möglichst konkret auf Situationen einzugehen, die bei schwerer Krankheit typischerweise auftreten und Entscheidungen erfordern.
Vom Bundesministerium der Justiz gibt es hierzu Hilfen und Textbausteine. Da es sich bei einer Patientenverfügung um ein wichtiges Dokument handelt und viele der Entscheidungen gründlicher Abwägung bedürfen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich bei der Erstellung ärztlich beraten lassen.
Ein gründliches Beratungsgespräch mit Erstellung einer Patientenverfügung dauert etwa 1 Stunde. Gerne können Sie auch Angehörige zu dem Gespräch mitbringen, die als Vertrauensperson oder Bevollmächtigte später möglicherweise auch für die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung zuständig sind.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen gerne eine fundierte Beratung an. Diese Beratung ist leider keine Kassenleistung, die Kosten müssen Sie selbst tragen.
Fragen Sie uns gerne nach weiteren Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin zum Beratungsgespräch.