Folgende Atteste und Bescheinigungen sind keine Kassenleistung:
- Gesundheitszeugnisse (z.B. vor Berufsausbildung/Praktikum)
- Atteste für Lebensversicherungen
- Atteste für Berufsunfähigkeitsversicherungen
- alle Atteste für Dritte (Arbeitsamt, Fitness-Studio etc.) auf Wunsch des Patienten
Je nach Aufwand müssen wir Ihnen dafür eine Gebühr zwischen 5 und 25 Euro berechnen.