Folgende Atteste und Bescheinigungen sind keine Kassenleistung:

  • Gesundheitszeugnisse (z.B. vor Berufsausbildung/Praktikum)
  • Atteste für Lebensversicherungen
  • Atteste für Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • alle Atteste für Dritte (Arbeitsamt, Fitness-Studio etc.) auf Wunsch des Patienten

Je nach Aufwand müssen wir Ihnen dafür eine Gebühr zwischen 5 und 25 Euro berechnen.